Die beliebte und durchaus Mehrwert bringende Funktion „E-Mail an einen Freund“ ist laut BGH Entscheidung unzulässig. So haben mehrere Gerichte entschieden. Eine solche Werbemail ist nicht anders einzuordnen, als eine Mail des Unternehmers selbst.
Die Tell-a-friend Funktion
Die standardmäßig mitgelieferte Funktion E-Mail an einen Freund zu senden ist bei Magento von Haus aus aktiviert. Dieser im Grunde genommen guten Funktion haben jetzt mehrere Gerichte einen Riegel vorgeschoben. Bei Magento ist diese Funktion unter dem Produktnamen auf der Produktdetailseite zu finden (je nach Template auch manchmal als Tab). Diese wird auch gern von Spammern benutzt um ihre Spam-Mails zu versenden.
So schön diese Funktion auch ist, das man direkt aus dem Shop heraus Freunde per Mail darauf aufmerksam machen kann, das es ein empfehlenwertes Produkt in einem Onlineshop gibt. Der BGH hat bereits im Oktober 2013 dazu ein Urteil gefällt. Der BGH (Urt. v. 12.9.2013, I ZR 208/12) hatte sich mit dieser Frage beschäftigt und hat sie nun abschließend geklärt: Bei einer solchen Emfehlungs-Mail handelt es sich um Werbung.Und eine solche ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Details zu diesem Urteil hat der Shopbetreiber-Blog bereits im Oktober veröffentlicht.
Die E-Mail an einen Freund Funktion deaktivieren
Man kann aber, um dieser Gerichtsentscheidung zu entsprechen, diese Funktion im seinem Magento Shop deaktivieren. Sie ist hier zu finden:
System -> Konfiguration -> Katalog -> E-Mail an einen Freund -> Aktiviert -> nein