Am Freitag, den 13. Juni 2014, ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Wie der Shopbetreiber-Blog berichtet haben einige Shops die Umstellung ihrer Informationen im Shop immer noch nicht vorgenommen. Auch alte Widerrufsbelehrungen seien noch zu finden.
Wichtige Neuregelungen durch neue EU-Verbraucherrichtlinie
Es sind zahlreiche neue Änderungen in Kraft getreten, denen die Händler Folge zu leisten haben. Die Änderungen sind:
- Die Widerrufsfrist soll künftig in der gesamten EU 14 Tage betragen
- Einheitliche Europäische Musterbelehrung (Sofern der Händler den Verbraucher nicht rechtswirksam über das vorhandene Widerrufsrecht aufklärt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate)
- „Button-Lösung“ für kostenpflichtige Dienstleistungen
- Der Verbraucher darf nur zum Grundtarif zur Kasse gebeten werden, kostenpflichtige Kundenhotlines sind verboten
- Keine überhöhten Kosten für zusätzliche Zahlungsarten und eine Zahlungsart muss kostenfrei sein
- Über Lieferbeschränkungen muss spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs informiert werden
- Erklärung des Widerrufs nur noch schriftlich mit Begründung
- Der Händler muss innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf den Kaufpreis zurückerstatten
- Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Als Kundenservice ist es jedoch möglich das der Händler die Kosten übernimmt.
- Der Onlinehändler soll künftig innerhalb von 30 Tagen die bestellten Waren liefern
- Der Händler trägt solange das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, bis der Verbraucher die Ware in Empfang genommen hat.
Shopbetreiber-Blog warnt vor Abmahnwelle
Bereits drei Tage nach in Kraft treten der neuen Verordnung flatterten Online-Händlern bereits Abmahnungen ins Haus. So haben Händler Abmahnungen von der eboxu UG, Werfo Ltd. und der CODE.AG GmbH bekommen. Allerdings werden manchen Abmahnungen durch den Shopbetreiber-Blog zum Teil als nicht gerechtfertigt eingestuft. Weitere Informationen und Details zu den Abmahnungen gibt es in einem Post des Shopbetreiber-Blog.
Immer wenn es Änderungen an den Verbraucherrichtlinien gibt wird das von einigen „Organisationen“ schamlos ausgenutzt. Es ist ja jedesmal das selbe Spiel. Da wird es den Betreibern nicht leicht gemacht. Bezüglich der Änderungen finde ich für Kunden gut, dass keine überhöhten Kosten mehr für zusätzliche Zahlungsarten verlangt werden dürfen, wodurch der Kunde zu einer bestimmten Zahlungsart gezwungen wurde.
Hey Marco,
ja, da hast du leider Recht. Sobald es Neuerungen gibt versuchen sogenannte „Konkurrenten“ durch Abmahnungen Geld zu machen.
Beste Grüße
Sebastian