Das am 1. August 2012 in Kraft getretene Gesetz soll Kostenfallen im Internet bekämpfen. Damit unterliegt der Checkout-Prozess, also die Bestellabwicklung sowie der finale Bestellbutton nun einer gesetzlichen Regelung. Somit sind nur noch bestimmte Bestell-Buttons zulässig. In unserem Ratgeber stellen wir unzulässige und zulässige Buttonbezeichnungen vor:
Zulässige Beschriftungen sind:
- „kostenpflichtig bestellen“
- „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
- „kaufen“
Nicht zulässig sind hingegen:
- „Anmeldung“
- „Weiter“
- „Bestellen“
- „Bestellung abgeben“
In unserem Ratgeber gehen wir detailierter auf das Button-Gesetz ein.
Weiterführende Informationen wie Musterseiten aussehen die Button-Gesetz konform sind und den genauen Gesetzestext gibt es im Shopbetreiber-Blog, bei ZDnet und bei Heise.